Heft 12/2021 – Ab Seite 487

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Strafrecht AT / Vermögensdelikte- §§ 25, 26, 27, 263 StGB
Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandentaten
BGH (Urteil vom 29.07.2021 – 1 StR 83/21)

1. Allein Mitglied der Bande zu sein, welche eine Straftat begeht, genügt nicht, um eine mittäterschaftliche Beteiligung an jeder konkreten Tat, welche diese Bande begeht und an welcher man beteiligt ist, zu begründen.
2. Ob ein an der Tat beteiligtes Bandenmitglied Mittäter ist, muss immer anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls ermittelt werden.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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