Heft 12/2021 – Ab Seite 490

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Vermögensdelikte- §§ 13, 263, 266 StGB
Zur Übertragbarkeit einer Vermögensbetreuungspflicht bei § 266 StGB
BGH (Urteil vom 14.07.2021 – 6 StR 282/20)

Der Inhaber einer Vermögensbetreuungspflicht, kann diese – auch nur teilweise – auf seine Mitarbeiter übertragen. Ob eine solche Übertragung vorliegt, ist immer anhand der Einzelfallumstände zu bestimmen.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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