1. § 8 Nr. 2 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, wonach die von Nutzern abgegebenen Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und Schmähkritik nicht enthalten dürfen, enthält keine vertraglichen Beschränkungen für die Zulässigkeit von Werturteilen in Bewertungskommentaren von Nutzern, die über die deliktsrechtlichen Grenzen wertender Äußerungen hinausgehen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
2. Die Meinungsäußerung „Versandkosten Wucher“ überschreitet die Grenze zur Schmähkritik nicht.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Zivilrecht, Jahrgang 2022, Heft 12/2022
Heft 12/2022 – Ab Seite 468
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SchuldR AT – §§ 241 Abs. 2, 280 I, 305 Abs. 1 BGB; Art 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
Zur Zulässigkeit von Werturteilen in Bewertungskommentaren von eBay-Nutzern
BGH (Urteil vom 28.09.2022 – VIII ZR 319/20) – im Heft ab Seite 468
incl. 19% VAT