1. Ein Versuch ist nicht fehlgeschlagen, wenn der Täter bereits eine Handlung vorgenommen hat, diese nicht zum Erfolg
führte, aber das Opfer sich weiterhin in der Nähe befindet und der Täter jederzeit eine weitere Tatausführung vornehmen
könnte.
2. Allein die Tatsache, dass der Täter einen schweren Gegenstand auf ein fahrendes Auto wirft genügt nicht, um stets einen
verkehrsspezifischen Zusammenhang annehmen zu können.
(Leitsätze des Bearbeiters)