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Heft 02/2025 – Ab Seite 67

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Nichtvermögensdelikte – §§ 25, 211, 221, 222, 223, 224, 227 StGB
Gefahrspezifischer Zusammenhang einer Körperverletzung mit Todesfolge bei Exzesshandlung
BGH (Beschluss vom 07.08.2024 – 1 StR 430/23)

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1. Mittätern einer Körperverletzung kann eine Todesfolge auch gefahrspezifisch zu gerechnet werden, wenn die eigentliche Tötungshandlung unabgesprochen als Exzess von einem der Mittäter ausgeführt
wird. Allerdings muss der abgesprochenen Körperverletzungshandlung dann bereits die spezifische Gefahr eines tödlichen Ausgangs anhaften. Dies ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

2. Eine Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls kann dadurch begangen werden, dass das Opfer an den Tatort gelockt und ihm Friedfertigkeit vorgespielt wird.

(Leitsätze des Bearbeiters)