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Heft 03/2016 – Ab Seite 115

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Vermögensdelikte – §§ 25, 240, 250, 253, 255 StGB
Kein persönlicher Schadenseinschlag bei nutzbaren Waren
BGH (Beschluss vom 11.06.2015 – 2 Str 186/15)

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Für die Annahme der mangelnden persönlichen Verwendbarkeit als Fallgruppe des subjektiven Schadenseinschlags, genügt es nicht, dass das Opfer die Gegenleistung sonst nicht erworben hätte. Vielmehr muss feststehen, dass es diese nicht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck oder in anderer zumutbarer Weise verwenden kann.
(Leitsatz des Bearbeiters)