Eine Körperverletzung wird nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen, wenn mehrere Opfer sich jeweils nur einem Angreifer ausgesetzt sehen und die Positionen auch nicht getauscht werden.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Strafrecht, Jahrgang 2025, Heft 03/2025
Heft 03/2025 – Ab Seite 114
1,99 €
Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 25, 223, 224, 239a, 249, 250, 253, 255 StGB
Gemeinschaftliche Körperverletzung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB bei mehreren Opfern
BGH (Urteil vom 31.07.2024 – 2 StR 44/24)
incl. 19% VAT
