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Heft 07/2025 – Ab Seite 283

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Strafprozessrecht – §§ 100f, 136a StPO; Art 20 GG
Kein rechtsstaatswidriges Verhalten bei heimlicher Überwachung eines Haftraumes
BGH (Beschluss vom 23.07.2024 – 3 StR 134/24)

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Allein die Täuschung darüber, dass alle anderen Gewahrsamszellen belegt seien und deshalb die Beschuldigten zusammen in eine Zelle untergebracht werden müssen, stellt keine Täuschung dar, welche ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht.

(Leitsatz des Bearbeiters)