Das Überfahren einer Leiche stellt grundsätzlich keinen Unfall im Sinne des § 142 StGB dar.
(Leitsatz des Bearbeiters)
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 142, 168, 303 StGB
Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach dem Überfahren einer Leiche
AG Hagen (Beschluss vom 06.06.2025 – 66 Gs 733/25) NStZ 2025, 623
incl. 19% VAT
Das Überfahren einer Leiche stellt grundsätzlich keinen Unfall im Sinne des § 142 StGB dar.
(Leitsatz des Bearbeiters)