Heft 08/2017 – Ab Seite 295

1,99 

SKU 082017-295 Kategorien , ,

BGB AT / SchuldR AT – §§ 164, 167, 168, 242, 398 BGB
Evidenter Vollmachtsmissbrauch und notwendige Bestimmtheit der Einigung iRd § 398 BGB
BGH (Urteil vom 11.05.2017 – IX ZR 238/15)

1. Ein Rechtsanwalt, der entsprechend einer wirksamen Weisung des Bevollmächtigten seines Mandanten eine für diesen eingezogene Forderung an einen Dritten auskehrt, handelt nicht pflichtwidrig, wenn es an einem evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht fehlt.
2. Ein Untervertreter ist nicht berechtigt, namens des Vertretenen die dem Hauptvertreter erteilte Vollmacht zu widerrufen.
3. Die Abtretung einer Forderung ist mangels Bestimmtheit unwirksam, wenn sie zur Sicherung mehrerer laufenden Schwankungen unterworfener Forderungen erfolgt und der Drittschuldner nicht in zumutbarer Weise erkennen kann, wie hoch sich die gesicherten Forderungen belaufen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

Weitere Hefte