Heft 04/2018 – Ab Seite 151

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Strafrecht AT – §§ 22, 23, 24, 211, 212, 223, 224, 240, 303 StGB
Tätersicht ist beim Rücktritt entscheidend
BGH (Beschluss vom 24.10.2017 – 1 StR 393/17)

Für die Ablehnung der Freiwilligkeit des Rücktritts muss festgestellt werden, dass der Täter aus nichtautonomen Motiven heraus, die weitere Tatausführung unterlässt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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