1. Eine ausländische Gerichtsentscheidung, die im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternstellung der Wunscheltern zuweist, ist der Anerkennung zugänglich.
2. Es liegt jedenfalls dann kein Verstoß gegen den ordre public vor, wenn ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Zivilrecht, Jahrgang 2018, Heft 11/2018
Heft 11/2018 – Ab Seite 441
1,99 €
FamR – § 1591 BGB; §§ 108 Abs. 1, 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG
Anerkennung einer ausländischen Gerichtentscheidung im Fall einer Leihmutterschaft
BGH (Beschluss vom 05.09.2018 – XII ZB 224/17)
incl. 19% VAT
