Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 5. Juli 2013 – V ZR 81/12, NJW 2013, 3446).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2019, Heft 05/2019
Heft 05/2019 – Ab Seite 184
1,99 €
ErbR / ZPO §§ 1936 S. 1, 1942 Abs. 2, 1967 Abs. 2, 1990 BGB, §§ 767, 780 Abs. 2, 781, 785 ZPO
Abgrenzung zwischen Nachlass- und Eigenverbindlichkeiten bei einem Fiskalerben
BGH (Urteil vom 14.12.2018 – V ZR 309/17)
incl. 19% VAT