Heft 06/2020 – Ab Seite 240

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Vermögensdelikte- §§ 22, 23, 25, 239a, 240, 242, 249, 250, 253, 255 StGB
Näheverhältnis bei der Dreieckserpressung
BGH (Beschluss vom 08.01.2020 – 4 StR 548/19)

Das Verhalten des Genötigten kann dem Geschädigten in den Fällen der Dreieckserpressung nur zugerechnet werden, wenn zwischen diesen beiden Personen ein ausreichendes Näheverhältnis besteht.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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