Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags ergeben sich aus dem nationalen Recht, dessen Auslegung nach dem Wortlaut der einschlägigen Vorschriften, der Gesetzgebungsgeschichte und der Systematik der aufeinander bezogenen Normen eindeutig ist. Eine andere Auslegung käme daher selbst dann nicht in Betracht, wenn der nationale Gesetzgeber mit seinem Regelungskonzept zulasten des Darlehensnehmers hinter den Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/ EG zurückgeblieben wäre.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2022, Heft 01/2022
Heft 01/2022 – Ab Seite 9
1,99 €
SchuldR AT – §§ 357 Abs. 4, 358 Abs. 4 BGB
Vorleistungspflicht des Verbrauchers bei Widerruf eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages
BGH (Urteil vom 26.10.2021 – XI ZR 608/20)
incl. 19% VAT