Heft 02/2024 – Ab Seite 49

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SchuldR AT / BT – §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 346 Abs. 1, 437, 439 BGB
Rücksichtnahmepflichten iSd § 241 Abs. 2 BGB im Rückgewährschuldverhältnis?
BGH (Urteil vom 29.11.2023 – VIII ZR 164/21)

Die Weigerung des Verkäufers, nach dem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag die vom Käufer zum Zwecke der Rückgewähr in Natur gemäß § 346 Abs. 1 BGB angebotene mangelhafte Kaufsache zurückzunehmen, kann jedenfalls unter den besonderen Umständen des Einzelfalls (hier: Arsenbelastung großer Mengen vom Verkäufer gelieferten Recycling-Schotters) als Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) im Rückgewährschuldverhältnis anzusehen sein, die zu einem Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer gemäß § 280 Abs. 1 BGB führen kann.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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