Heft 04/2024 – Ab Seite 155

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Strafprozessrecht – § 158 StPO; §§ 77 ff, 187, 194 StGB
Strafantragsstellung über ein Onlineportal der Polizei
BGH (Beschluss vom 21.11.2023 – 4 StR 72/23)

1. Eine schriftliche Strafantragsstellung sollte grundsätzlich eine Unterschrift umfassen.

2. Eine Antragsstellung über ein Onlineportal der Polizei ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt den Formerfordernissen des § 158 Abs. 2 StGB nicht.

(Leitsätze des Bearbeiters)

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