Heft 06/2013 – Ab Seite 232

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SchuldR BT / FamR – §§ 823, 826, 1353, 1607 Abs. 3 S.2 BGB
Schadensersatzansprüche des Scheinvaters gegen die Mutter bei Verschweigen der Nichtvaterschaft
BGH (Beschluss vom 20.02.2013 – XII ZB 412/11)

1. Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind (im Anschluss an… [BGH] FamRZ 1990, 367; Abgrenzung zu… [BGH] FamRZ 2012, 779 und… FamRZ 2012, 1363).
2. Die Mutter ist nach Anfechtung der (ehelichen) Vaterschaft grundsätzlich verpflichtet, ihrem (geschiedenen) Ehemann Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beige-wohnt hat (im Anschluss an… BGHZ 191, 259 = FamRZ 2012, 200).
3. Ohne Erteilung der Auskunft kann ein Schadensersatzanspruch wegen nicht durchsetzbarer Regressforderung gegen den Erzeuger nicht geltend gemacht werden, weil dieser Schaden ohne die Auskunft nicht beziffert werden kann.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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