Auch bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die vorbehaltlose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an BGH Urteil vom 12.01.2011 – VIII ZR 296/09 – NJW 2011, 843).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2013, Zivilrecht, Heft 09/2013
Heft 09/2013 – Ab Seite 351
1,99 €
SchuldR BT / BGB AT – §§ 556 Abs. 3 S.2 und 3, 556 Abs. 3 S.5 und 6, 133, 157 BGB
Zum deklaratorischen Schuldanerkenntnis bei Betriebskostenabrechnung
BGH (Urteil vom 10.07.2013 – XII ZR 62/12)
incl. 19% VAT