Die Vermögensbetreuungspflicht setzt als besondere Pflichtenstellung voraus, dass der Täter einen Raum für eigenständige Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit innehat. Ob dies der Fall ist, muss anhand der Umstände des Einzelfalls ermittelt werden.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2013, Strafrecht, Heft 09/2013
Heft 09/2013 – Ab Seite 366
1,99 €
Vermögensdelikte – § 266 StGB
Vermögensbetreuungspflicht eines Rechtsanwalts
BGH (Beschluss vom 05.03.2013 – 3 StR 438/12)
incl. 19% VAT