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Heft 04/2014 – Ab Seite 143

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SchuldR BT – § 652 BGB
Zur wirtschaftlichen Kongruenz des vom Makler nachgewiesenen zum abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

BGH (Urteil vom 06.02.2014 – III ZR 131/13)

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Wird ein Grundstück mit wesentlich wertbildender Bebauung angeboten und bezieht sich der Kaufvertrag wirtschaftlich gesehen nur auf ein unbebautes Grundstück und beträgt deshalb der Kaufpreis weniger als 50 % des vom Makler er-brachten Nachweises, so kann der abgeschlossene Kaufvertrag nicht mehr als wirtschaftlich gleichwertig zu dem vom Makler nachgewiesen möglichen Grundstücksgeschäft angesehen werden.
(Leitsatz des Bearbeiters)