Heft 01/2016 – Ab Seite 40

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Verfassungsrecht – Art. 8 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 GG, Art. 32 Abs. 1 BverfGG
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums
BVerfG (Beschluss vom 07.11.2015 – 2 BvQ 39/15)

Durch die Nutzung von ministerialen Ressourcen für den politischen Meinungskampf kann das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt sein.
(s. weiterführend BVerfG, Neutralitätsgebot für Mitglieder der Bundesregierung – Fall Schwesig, BeckRS 2014, 59289)
(Leitsatz der Bearbeiter)

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