Heft 01/2017 – Ab Seite 21

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SchuldR BT – § 627 Abs. 1 BGB
Kündigung eines Vertrags über eine Therapie zur Gewichtsabnahme
BGH (Urteil vom 10.11.2016 – III ZR 193/16)

1. „Dienste höherer Art“ iSd § 627 Abs. 1 BGB sind solche, die besondere Fachkenntnis, Kunstfertigkeit oder wissenschaftliche Bildung voraussetzen oder die den persönlichen Lebensbereich betreffen.
2. „Aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen“ iSd § 627 Abs. 1 BGB steht voraus, dass sich das Vertrauen über die fachliche Kompetenz hinaus auch auf die Person des Vertragspartners erstreckt und der Ausführung der Tätigkeit eine persönlichen Beziehung (Bindung) zwischen den Vertragspartnern zu Grunde liegt.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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