Auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein „Ziehen“ im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
1,99 €
Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 13, 221, 239, 323c StGB
Garantenstellung aus Ingerenz wegen vorangegangenen Anordnungen
BGH (Beschluss vom 12.09.2023 – 4 StR 123/23)
incl. 19% VAT
Auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist ein „Ziehen“ im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)