Ein Raub kann noch in der Phase zwischen Vollendung und Beendigung qualifiziert werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der Täter weiterhin eine raubbezogene überschießende Innentendenz aufweist. Er muss somit noch die Absicht haben, weitere Beute zu machen oder sich den Beutebesitz erhalten zu wollen.
(Leitsatz des Bearbeiters)