Ein Kündigungsrecht des Vermieters bei widerrufener Untervermietungserlaubnis scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Mieter im Ausschluss an eine von ihm gegen die Untermieter ausgesprochene Kündigung einen Räumungsprozess gegen die Untermieter betrieben und damit alle rechtlich zulässigen und erforderlichen Schritte unternommen hat, um eine Beendigung des Untermietverhältnisses und einen Auszug des Untermieters herbeizuführen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Zivilrecht, Jahrgang 2014, Heft 02/2014
Heft 02/2014 – Ab Seite 061
1,99 €
SchuldR BT – §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 3, 553 Abs. 1 BGB
Zu den Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis
BGH (Urteil vom 4.12.2013 – VIII ZR 5/13)
incl. 19% VAT