Heft 02/2014 – Ab Seite 063

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SachenR – §§ 912 Abs. 1, 917, 1004, 1018, 1027 BGB
Zur Duldung der Zufahrt zu der Garage über ein Nachbargrundstück
BGH (Urteil vom 15.11.2013 – V ZR 24/13)

1. Die Pflicht des Nachbarn, einen Über-bau zu dulden, kann nach einem Eigen-grenzüberbau Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, um mögliche künftige Streitigkeiten über das Eigentum an dem Bauwerk und über die Duldungspflicht des Nachbarn auszuschließen.
2. Aus der Pflicht des Nachbarn, einen Garagenüberbau zu dulden, ergibt sich nicht zugleich das Recht des Eigentümers zur Nutzung der (teilweise) auf dem Grundstück des Nachbarn belegenen Garagenzufahrt.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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