Heft 02/2015 – Ab Seite 43

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BGB AT / SchuldR AT – §§ 119, 241, 242, 311 BGB
Rechtsfolgen eines internen Kalkulationsirrtums im Vergabeverfahren – Fahrbahnerneuerung II
BGH (Urteil vom 11.11.2014 – X ZR 32/14)

Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen. Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (Weiterführung von… BGHZ 139, 177).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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