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Heft 02/2015 – Ab Seite 70

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Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 211, 212, 223, 224, 239, 240 StGB
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Arglosigkeit
BGH (Beschluss vom 06.11.2014 – 4 StR 416/14)

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Sofern für die Bestimmung der Arglosigkeit auf den Zeitpunkt abgestellt werden soll, zu welchem der Täter das Opfer in eine Falle lockt, in welcher sich dieses nicht mehr effektiv verteidigen kann, setzt dies voraus, dass der Täter zu diesem Zeitpunkt auch bereits den Tötungsvorsatz bereits gefasst hat.
(Leitsatz des Bearbeiters)