Heft 02/2015 – Ab Seite 80

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Verfassungs- und Presserecht – Art. 5 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 2 GG; § 4 LPresseG
Zum Auskunftsanspruch der Presse im Hinblick auf Prozessbeteiligte
BVerwG (Urteil vom 01.10.2014 – 6 C 35.13)

Die Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und eines Staatsanwalts, die in einem gerichtlichen Strafverfahren mitgewirkt haben, stehen regelmäßig der Nennung ihres Namens an Pressevertreter nicht entgegen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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