Ein strafbefreiender Rücktritt nach § 24 StGB bleibt möglich, auch wenn der Täter außertatbestandliche Ziele mit der Tat verfolgt und diese auch bereits erreicht hat.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Strafrecht, Jahrgang 2023, Heft 02/2023
Heft 02/2023 – Ab Seite 67
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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 24, 211, 221, 223, 224, 226, 323c StGB
Rücktrittsmöglichkeit bei zwei Tatopfern
BGH (Beschluss vom 03.05.2022 – 3 StR 120/22) – im Heft ab Seite 67
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