Für die im Zwei-Personen-Verhältnis bei §§ 239a/b StGB erforderliche stabilisierte Bemächtigungslage genügt es, wenn die Täter die Opfer für 20 Minuten dauerhaft bedrohen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Strafrecht, Jahrgang 2023, Heft 02/2023
Heft 02/2023 – Ab Seite 72
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Vermögensdelikte – §§ 25, 239, 239 a, 239 b, 249, 250, 253, 255 StGB
Zeitspanne für eine ausreichende Stabilisierung bei § 239 a StGB
BGH (Beschluss vom 29.06.2022 – 3 StR 501/21) – im Heft ab Seite 72
incl. 19% VAT