Heft 02/2024 – Ab Seite 81

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Verwaltungsrecht – §§ 23 Abs. 4 S. 1, 46 Abs. 2 S. 1 StVO
Führen eines Fahrzeugs mit islamisch-religiöser Verschleierung
VG Neustadt / Weinstraße (Urteil vom 26.07.2023 – 3 K 26/23.NW)

Der religiös begründete Wunsch einer Autofahrerin, während des Führens eines Kraftfahrzeugs der Fahrerlaubnisklasse B einen Niqab zu tragen, begründet keinen Anspruch auf eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung von dem nach § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO bestehenden Verbot der Verhüllung.

(Leitsatz des Bearbeiters)

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