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Heft 02/2026 – Ab Seite 67

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 25, 27, 185, 211, 212, 221, 223, 224 StGB
Konkurrenzverhältnisse bei Verletzung mehrerer höchstpersönlicher Rechtsgüter
BGH (Beschluss vom 19.08.2025 – 3 StR 167/25)

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1. Werden höchstpersönliche Rechtsgüter unterschiedlicher Rechtsgutsträger durch einzelne natürliche Handlungenverletzt, stehen grundsätzlich die dadurch verwirklichten Delikte in Tatmehrheit zueinander.
2. In Ausnahmefällen kann auch Tateinheit angenommen werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Handlungen ineinander übergehen und somit sehr eng verknüpft sind.
(Leitsätze des Bearbeiters)