Heft 03/2013 – Ab Seite 111

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Nichtvermögensdelikte – §§ 113, 123, 185, 223, 240, 22, 23 StGB
Rechtmäßigkeit der Diensthandlung bei § 113 StGB
Kammergericht (Urteil vom 27.08.2012 – (4) 161 Ss 154/12 (199/12))

Für die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung ist maßgebend, ob der Vollstreckungsbeamte örtlich und sachlich zuständig war, die wesentlichen Förmlichkeiten bei der Vornahme der Handlung eingehalten hat und ein ihm etwa zustehendes Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat. Dabei vermindern sich die Prüfungsanforderungen für den handelnden Amtsträger, je unüberschaubarer und ungesicherter die von ihm vorgefundene Situation ist.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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