Heft 03/2016 – Ab Seite 97

1,99 

SKU 032016-097 Kategorien , ,

SchuldR AT / HGB – § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 90a HGB
Verstoß gegen das sog. Transparenzgebot
BGH (Urteil vom 03.12.2015 – VII ZR 100/15)

Die in einem Handelsvertretervertrag enthaltene, vom Unternehmer als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Bestimmung „Der Vermögensberater verpflichtet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen“ ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte