Heft 03/2017 – Ab Seite 85

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BGB AT – §§ 195, 199 Abs. 1, 203 S. 1, 214 Abs. 1, 242 BGB
Zur Hemmung der Verjährung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen
BGH (Urteil vom 15.12.2016 – IX ZR 58/16)

Die Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen führt nicht zu einer auf den Beginn der Verhandlungen rückwirkenden Hemmung der Verjährung.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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