Heft 03/2018 – Ab Seite 109

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Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 223, 224, 242, 244, 249, 250, 253, 255 StGB
Pfefferspray als Waffe oder gefährliches Werkzeug
BGH (Urteil vom 20.09.2017 – 1 StR 112/17)

1. Pfefferspray ist eine Waffe oder zumindest ein anderes gefährliches Werkzeug im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB bzw. § 250 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 Nr. 1 StGB.
2. Das Beisichführen eines solchen Gegenstandes wird auch angenommen, wenn der Diebstahl in einem verschlossenen Raum erfolgt, indem nur der Täter anwesend ist.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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