Heft 03/2021 – Ab Seite 119

2,99 

SKU 032021-119 Kategorien , ,

Verwaltungsrecht – § 65 Abs. 1 S. 2 LBO
Nutzungsuntersagung wegen fortlaufenden Verstoßes gegen materielles Baurecht
VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 09.11.2020 – 3 S 2590/18)

1. Ist die genehmigungspflichtige Nutzung einer baulichen Anlage nicht von der erforderlichen Baugenehmigung gedeckt, steht diese Nutzung im Sinne d. § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften und kann nach pflichtgemäßem Ermessen untersagt werden. Der Tatbestand des § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO setzt nicht voraus, dass die Nutzung seit ihrem Beginn fortlaufend gegen materielles Baurecht verstößt (Änderung der Senatsrechtsprechung).
2. Im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung ist zu prüfen, ob eine Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig ist, etwa weil sie offensichtlich genehmigungsfähig, oder aktiv geduldet ist.
3. Eine genehmigungspflichtige Nutzung genießt nur dann Bestandsschutz, wenn sie von einer Baugenehmigung gedeckt ist.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

Weitere Hefte