1. Zur Reichweite des Ausschlusses der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war (hier: Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
2. Ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille ist in der Regel beim sog. Gefälligkeitshandeln des täglichen Lebens, bei Zusage im gesellschaftlichen Bereich oder bei Vorgängen, die diesen ähnlich sind, zu verneinen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Zivilrecht, Jahrgang 2021, Heft 03/2021
Heft 03/2021 – Ab Seite 91
1,99 €
SchuldR BT – § 670 BGB; §§ 7, 8 Nr. 2 StVG; § 115 Abs. 1 VVG
Halterhaftung bei Beschädigung des eigenen PKW des Fahrzeugführers
BGH (Urteil vom 12.01.2021 – VI ZR 662/20)
incl. 19% VAT