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Heft 03/2026 – Ab Seite 97

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SachenR – § 892 BGB
Zum Begriff des „Verkehrsrechtsgeschäfts“ im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs von Grundstücken
BGH (Urteil vom 18.12.2025 – V ZB 8/25)

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§ 892 BGB findet auch auf einen rechtsgeschäftlichen Grundstückserwerb Anwendung, der der Vorwegnahme der Erbfolge dient.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)