Heft 04/2015 – Ab Seite 155

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Nichtvermögensdelikte – §§ 26, 276, 276 a, 331, 332, 333, 334, 348 StGB
Zulassungsbescheinigung Teil II als öffentliche Urkunde?
BGH (Beschluss vom 02.12.2014 – 1 StR 31/14)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben zur Person keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 348 StGB. Sie beweist weder zu öffentlichen Glauben, dass die Eintragungen zur Person richtig sind, noch dass die eingetragene Person Verfügungsberechtigter oder Halter des Fahrzeugs ist, auf das sich die Zulassungsbescheinigung bezieht.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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