Heft 04/2015 – Ab Seite 159

1,99 

SKU 042015-159 Kategorien , ,

Verfassungsrecht – Art. 19 Abs. 4 GG
Rechtsschutz gegen richterliche Mitteilung von Informationen aus Gerichtsakten an Dritte
BVerfG (Beschluss vom 02.12.2014 – 1 BvR 3106/09)

Die richterliche Mitteilung von Informationen an nichtverfahrensbeteiligte Dritte ist nicht allein deshalb eine der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entzogene spruchrichterliche Tätigkeit, weil sie aus einem laufenden Rechtsstreit heraus erfolgt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte