Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2016, Heft 04/2016
Heft 04/2016 – Ab Seite 146
1,99 €
SachenR / VollstrR – §§ 985, 986, 1124 Abs. 2, 1093 BGB; § 152 ZVG
Zum Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber
BGH (Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 191/14)
incl. 19% VAT