Heft 04/2016 – Ab Seite 146

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SachenR / VollstrR – §§ 985, 986, 1124 Abs. 2, 1093 BGB; § 152 ZVG
Zum Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber
BGH (Urteil vom 18.12.2015 – V ZR 191/14)

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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