Heft 04/2021 – Ab Seite 151

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Nichtvermögensdelikte – §§ 25, 212, 218, 223, 224 StGB
Ein „anderer Mensch“ liegt auch mit Öffnung der Gebärmutter bei Mehrlingsgeburt vor
BGH (Beschluss vom 11.11.2020 – 5 StR 256/20)

Bei einer operativen Entbindung (Kaiserschnitt, sectio caesarea) beginnt die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff StGB regelmäßig mit der Eröffnung des Uterus zum Zweck der dauerhaften Trennung des Kindes vom Mutterleib; dies gilt auch bei einer Mehrlingsgeburt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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