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Heft 05/2013 – Ab Seite 183

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SchuldR AT / BT – §§ 307, 535 BGB
Zum Verbot in Vermieter-AGB, Hunde und Katzen zu halten
BGH (Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12)

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)