Heft 05/2013 – Ab Seite 189

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FamR – § 1365 BGB
Berücksichtigung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnungsrechts als verbleibendes Vermögen
BGH (Urteil vom 16.1.2013 – XII ZR 141/10)

Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.
(Leitsatz des Gerichts)

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