Heft 05/2020 – Ab Seite 207

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Allgemeines Verwaltungsrecht – § 31 Abs. 2 BauGB; § 15 Abs. 1 BauNVO
Erfolgloser baurechtlicher Abwehranspruch gegen Geldautomaten
OVG Lüneburg (Beschluss vom 18.02.2020 – 1 ME 103/19)

1. Befindet sich das von einem Nachbarn bewohnte Grundstück außerhalb des Baugebiets, in dem das streitgegenständliche Vorhaben des Bauherrn belegen ist, kommt als nachbarschützender, bei der im Wege der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ergehender Erteilung der Baugenehmigung zu berücksichtigender Belang allein das in § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme in Betracht, welches auch in dem Befreiungstatbestand des § 31 Abs. 2 BauGB über die gebotene Würdigung nachbarlicher Interessen seinen Niederschlag findet
2. Die für Immissionen geltenden Imissionsrichtwerte dienen als Orientierungspunkt für die Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme.
(Leitsätze der Bearbeiter)

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