Allein eine frühere dienstliche Beziehung zu einem der Verfahrensbeteiligten begründet für sich genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit.
(Leitsatz des Bearbeiters)
1,99 €
Strafprozessrecht – § 24 StPO
Besorgnis der Befangenheit bei früherer dienstlicher Beziehung
BGH (Beschluss vom 21.01.2025 – 1 StR 475/23)
incl. 19% VAT
Allein eine frühere dienstliche Beziehung zu einem der Verfahrensbeteiligten begründet für sich genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit.
(Leitsatz des Bearbeiters)